Gebühren und Kosten
Bevor Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen, möchten Sie wahrscheinlich die exakte Höhe der Steuerberatungskosten erfahren.
Die Kalkulation des Honorars richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Somit ergibt sich die exakte Bemessungsgrundlage erst nach erbrachter Leistung. Dennoch ist die StBVV eine gute Orientierungshilfe: Für einzelne Leistungen benennt sie keine genauen Beträge, sondern einen Gebührenrahmen. Leistungen werden entweder nach Wertgebühren (Gegenstandswerten) oder nach Zeitgebühren abgerechnet.
In den meisten Fällen wird nach Gegenstandswerten abgerechnet, wie z. B. Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen. Hier kann jedoch eine Schätzung erfolgen. Bitte sprechen Sie mich an.
Für nicht konkret mit Zahlen zu beziffernde Leistungen, wie z. B. steuerliche Beratung, Prüfung eines Steuerbescheides oder die Mitwirkung an einer Sachverhaltsklärung, greift die Zeitgebühr.
Ein Erstgespräch ist kostenlos. Sobald im Rahmen des Erstgespräches eine Beratung erfolgt, greift die Zeitgebühr.
Alle Steuerberatergebühren verstehen sich zzgl. Auslagenersatz und 19% Umsatzsteuer.